1863 Komfort in der Eisenbahn: Dampfheizung und Gasbeleuchtung

Zur weiteren Erhöhung des Komforts für den Reisenden wurden ab 1863 erste Versuche mit Dampfheizapparaten in Zügen im Herzogtum Braunschweig durchgeführt. In den vorangegangenen Jahren mussten sich Reisende durch entsprechend warme Kleidung selbst versorgen. Lediglich in der Ersten Klasse wurden mit heißem Sand oder Wasser gefüllte Wärmflaschen zur Verfügung gestellt, die zwischen den Sitzkissen sowie in Vertiefungen im Coupéboden bereitgestellt wurden. Ähnlich funktionierten auch Wärmekästen unter den Sitzen, die an den Unterwegsbahnhöfen mit heißem Sand oder Kohleziegeln befüllt wurden.

Nach erfolgreichen Versuchen einer durchgehenden Dampfheizanlage, die auch in den anderen Klassen für Wärme sorgte, wurde die Lokomotive erstmals auch als Versorgungsmaschine für den Reisekomfort genutzt. Eine durch den gesamten Zug hindurchgehende Hauptdampfleitung wurde mit Nebenleitungen an jedes Coupé und an jeden Wagen angeschlossen.

Mit einem Erlass einer Sicherheitsanordnung bei den Eisenbahnen, der besagte, dass „Personenwagen im Dunkel während der Fahrt angemessen zu erleuchten sind" und „bei Tunneldurchfahrten von mindestens drei Minuten eine geeignete Erleuchtung gewährleistet sein muß", wurden in den 1860er Jahren verstärkt Versuche unternommen, Gasbeleuchtung in Eisenbahnwagen zu installieren. Standardbeleuchtungen waren bis dahin Kerzen, Petroleum- oder Rüböllampen.

Feuergefährlichkeit, Qualm und Ruß, mäßige Lichtausbeute und auch Diebstahl führten zu Überlegungen, Gaslampen im Eisenbahnbetrieb einzusetzen. Unter den Eisenbahnwagen wurden Gasbehälter installiert und die Gaslampen so angebracht, dass eine Belästigung der Reisenden durch Gasgeruch oder gar Explosionen unmöglich sein sollte.

Quelle: Zug der Zeit - Zeit der Züge, Ausstellungskatalog Deutsche Eisenbahn 1835-1985, Band 2; Nürnberg, 1985.