1866 Mitgliedschaft im Norddeutschen Bund

Das Herzogtum Braunschweig war Mitgliedsstaat des am 18.8.1866 gegründeten und durch Bismarck geschaffenen „Norddeutschen Bundes". Entstanden war dieser nach dem Deutschen Krieg von 1866, er ersetzte den "Deutschen Bund".

Preußen war die Führungsmacht in diesem Krieg gewesen. Die Kleinstaaten und Hansestädte nördlich des Mains, die an Preußens Seite gegen Österreich und seine Verbündeten gekämpft hatten, schlossen sich zum "Norddeutschen Bund" zusammen, der zunächst ein militärisches Schutzbündnis war. Dazu kamen später noch der nördliche Teil des Großherzogtums Hessen, das Fürstentum Reuß ältere Linie, die Herzogtümer Sachsen-Altenburg und Sachsen-Meiningen.

Insgesamt bestand der Bund aus 22 Mitgliedsstaaten. Es entstand ein norddeutscher Reichstag, am 1.7.1867 trat auch eine Verfassung in Kraft. Zudem wurde ein norddeutsches Bundesheer aufgestellt, über das der preußische König den Oberbefehl hatte; er ernannte auch einen Bundeskanzler.

Die Gesetzgebung kam vom Bundesrat und vom Reichstag, der in allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen ermittelt wurde. Die Verfassung bewährte sich und war eine der Grundlagen für die Reichsverfassung nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871.

Quelle: Der große Brockhaus, Wiesbaden 1955.