1855 Einführung von Hausnummern

Obwohl  eine  Kennzeichnung  des  Grundbesitzes  schon  1765  nach  den  Vermessungen  von  Andreas  Carl  Haacke  vorgenommen  wurde,  ist  die  Einführung  von  Hausnummern  erst  1855  festgelegt  worden. 

In  einem  Statut  des  Stadtmagistrats  der  Stadt  Braunschweig  im  Jahr  1855  wurde  neben  der  Beibehaltung  der  Brandversicherungsnummern  eine  weitere  Bezeichnung  der  Straßen  und  Häuser  der  Stadt  Braunschweig  beschlossen.  Demnach  geschah  die  Bezeichnung  der  Straßen  und  Plätze  auf  Kosten  der  Stadtkasse.  Für  die  Bezeichnung der Häuser trugen die Eigentümer die Kosten, wobei die Tafeln der Hausnummern von der Stadt angefertigt wurden.

Kam  der  Eigentümer  der  Pflicht  zur  Anbringung  der  Hausnummern nicht nach, so konnte eine Ordnungsstrafe erlassen werden. Ebenso wurde die Beschädigung einer Straßen- oder Hausnummer  mit  einer  Geldstrafe  geahndet  und  konnte  im  Fall  der  Zahlungsunfähigkeit  in  eine  entsprechende  Gefängnisstrafe verwandelt werden.

Zur  Umsetzung  der  neuen  Hausnummern  waren  die  Zustimmung  der  herzoglichen  Polizei,  des  herzoglichen  Finanz-Collegiums  und  des  herzoglichen  Marktgerichtes  erforderlich.  Dabei  wurde  eine  umlaufende  Nummerierung  als  Ordnungssystem gewählt.

Quelle:Statut der Stadt Braunschweig: Die Bezeichnung der Straßen und Häuser in der Stadt Braunschweig betreffend, 1855